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Gästespielordnung
Gästespielordnung
1. Die Platzanlage dient vornehmlich den Mitgliedern des TCR. Aktive Mitglieder haben beim Spielbetrieb grundsätzlich Vorrang vor Gastspielern.
2. Gäste und passive Mitglieder können generell nur 5 mal pro Saison spielen. Ausnahmen können in besonderen Fällen durch die Vorsitzenden oder den Leiter des Spielausschusses gewährt werden. Dies gilt auch für Trainingsstunden mit Gästen.
3. Gäste haben grundsätzlich die Spielordnung sowie die Platzpflegeanweisungen des TCR zu beachten.
4. Das Gästeschild kann erst mit Beginn der Spielstunde eingehängt werden, um Mitgliedern grundsätzlich den Vorrang zu gewähren. Die Gästeschilder befinden sich neben der Gastgebührenliste und müssen nach Spielende zurückgebracht werden.
5. Gäste und passive Mitglieder sind nur zusammen mit einem aktiven Mitglied spielberechtigt und müssen seitens dieses TCR-Mitgliedes eingeladen werden.
Zusatzklausel, gültig nur für aktive TCR und TUS Mitglieder:
Auf beiden Anlagen dürfen kostenfrei, also ohne durch eine Gästegebühr belastete Spielbegegnungen ausgetragen werden, wenn sich eine Spielpartei aus aktiven TCR-Mitgliedern und die andere Partei aus aktiven TUS-Mitgliedern zusammensetzt, d.h. bei Einzel TCR gegen TUS Mitglied und bei Doppel 2 TCR gegen
2 TUS Mitglieder oder gekreuzte Kombination. Abweichende Kombinationen unterliegen alle der allg. Gästespielordnung.
Gemäß diesen Kombinationen können auf der TCR-Anlage maximal zwei Plätze und auf der TUS-Anlage maximal 3 Plätze gleichzeitig belegt werden.
6. Pro Spielstunde (50 Min. Spiel- und 10 Min. Pflegezeit) muss vor Spielbeginn pro Person eine Gastgebühr von € 5,00 auf den Namen des TCR-Mitgliedes in der Gastgebührenliste eingetragen werden.
7. Die Gastgebühr für Kinder + Jugendliche bis 16 Jahren beträgt € 2,50.
8. Jedes Vorstands- und Beiratsmitglied des TCR ist berechtigt, sich vom vollständigen Eintrag in die Gästegebührenliste zu überzeugen und bei Nichtbeachtung von § 6 dies nach zu tragen.
9. Verstöße gegen die Gästespielordnung bedingen den sofortigen Platzverweis.
Römerberg, 09.04.2008
Der Vorstand
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