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2. Protest-Schreiben an DTB Sportgericht

Einspruch gegen die Entscheidung des Spielausschusses der Regionalliga Süd-West


hier: Aufstieg 2. Bundesliga Herren zu Gunsten des TC SW Neckarau

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Beschluss vom 10. Januar 2007 hat das DTB-Sportgericht unserem Einspruch stattgegeben und die Entscheidung des Spielausschusses der Regionalliga Süd-West, den TC SW Neckarau für die 2. Bundesliga Herren zu nominieren, aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Die neue Entscheidung sollte „unter Beachtung sportlicher Gesichtspunkte und in Ausübung sachgemäßen Ermessens“ erfolgen.

Nun hat der Spielausschuss der Regionalliga erneut beschlossen, den Absteiger TC SW Neckarau in die 2. Bundesliga Herren aufzunehmen. Als Begründung wurde angeführt:
„Drei Verbände haben für den TC SW Neckarau und zwei Verbände haben für den TC Römerberg gestimmt. Für die Regionalliga Südwest besteht u. a. auch aus regionalen Gesichtspunkten kein Zweifel daran, dass der TC SW Neckarau von der Regionalliga Süd-West als zweiter Aufsteiger in die 2. Bundesliga Herren benannt wird.“

Gegen diese Entscheidung legen wir erneut Protest ein, da sie dem Beschluss des DTB-Sportgerichtes in keiner Weise Rechnung trägt. Sportliche Gesichtspunkte und die Ausübung sachgemäßen Ermessens sind nicht zu erkennen. Stattdessen wurde erneut absolut willkürlich entschieden. Ein Abstimmungsergebnis der einzelnen Verbände kann die Ausübung sachgemäßen Ermessens nicht ersetzen. Es fehlt jegliche sportliche und sachliche Begründung.

Der Spielausschuss Süd-West hat sich in den zurückliegenden Jahren immer für den Zweiten der Aufstiegsrunde zur 2. Bundesliga als Aufsteiger entschieden, wenn ein weiterer Aufstiegsplatz zur Verfügung stand. Vertreter der Landesverbände Baden oder Württemberg waren dabei die „Nutznießer“.

Jetzt, da wir als rheinland-pfälzer Club von dem Rückzug anderer Vereine aus der Bundesliga profitieren würden, wird das bisherige Verfahren aus unerklärlichen Gründen „über Bord geworfen“ und nicht der Zweitplatzierte der Aufstiegsrunde, sondern ein Absteiger – wiederum aus dem LV Baden - nach oben gehievt. Ohne sachliche Begründung, sondern nach einem nicht nachvollziehbaren Mehrheitsbeschluss. Dies ist Willkür!

Warum wird jetzt von der jahrelang geübten Praxis abgewichen? Von sportlicher und sachgemäßer Ermessensausübung kann dabei doch absolut keine Rede sein. Offenbar orientiert sich die Entscheidung einzig und allein daran, dass in jedem Fall ein Verein aus Baden oder Württemberg zum Zuge kommen muss. Sachgemäße Ermessensausübung erfordert auch eine gewisse Kontinuität, die in diesem Fall keinesfalls vorliegt, weshalb ganz offensichtlich von einem Ermessensfehlgebrauch auszugehen ist.

Hubert Bohlender 1. Vorsitzender des FÖKR des TCR
Gerd Werry 1. Vorsitzender des TCR